Doppelte Haushaltsführung: Wie Lange Absetzen?

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Doppelte Haushaltsführung: Wie lange können Sie sie absetzen?

Hey Leute! Habt ihr euch jemals gefragt, wie lange ihr eigentlich eine doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen könnt? Das ist eine super wichtige Frage für alle, die aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz haben. In diesem Artikel tauchen wir tief in das Thema ein und klären alle eure Fragen. Also, schnappt euch einen Kaffee und lasst uns loslegen!

Was ist eine doppelte Haushaltsführung überhaupt?

Bevor wir ins Detail gehen, klären wir erstmal, was eine doppelte Haushaltsführung eigentlich ist. Einfach gesagt: Ihr führt einen doppelten Haushalt, wenn ihr aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort habt, aber euer Lebensmittelpunkt (also euer Hauptwohnsitz) woanders liegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ihr einen neuen Job in einer anderen Stadt annehmt, aber eure Familie weiterhin im alten Wohnort lebt. Oder wenn ihr ein befristetes Projekt in einer anderen Stadt habt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es hier nicht nur um die bloße Existenz einer Zweitwohnung geht. Der zentrale Punkt ist, dass ihr euren Lebensmittelpunkt weiterhin am Hauptwohnsitz habt. Das bedeutet, dass ihr dort eure sozialen Kontakte pflegt, eure Freizeit verbringt und euer Familienleben stattfindet. Wenn das der Fall ist, könnt ihr die Kosten für die Zweitwohnung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Um es mal ganz locker zu formulieren: Der Staat will euch ein bisschen unter die Arme greifen, wenn ihr beruflich bedingt zwei Wohnsitze haben müsst. Das ist ja schließlich nicht gerade billig! Aber wie bei allen Steuerdingen gibt es natürlich ein paar Regeln zu beachten. Keine Sorge, wir gehen die wichtigsten Punkte jetzt gemeinsam durch.

Die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung

Damit ihr die doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen könnt, müssen ein paar grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Berufliche Veranlassung: Der wichtigste Punkt ist, dass die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen notwendig sein muss. Das bedeutet, dass euer Arbeitsplatz von eurem Hauptwohnsitz so weit entfernt sein muss, dass eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist. Eine genaue Kilometerangabe gibt es hier nicht, aber in der Regel geht man von einer Entfernung aus, die eine Fahrtzeit von mehr als einer Stunde pro Strecke erfordert.
  • Eigener Hausstand am Hauptwohnsitz: Ihr müsst am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Das bedeutet, dass ihr dort eine Wohnung oder ein Haus habt und euch an den Kosten des Haushalts beteiligen müsst. Das kann zum Beispiel durch Mietzahlungen oder durch die Übernahme von Nebenkosten geschehen. Es reicht nicht aus, wenn ihr nur ein Zimmer bei euren Eltern bewohnt und euch nicht an den Kosten beteiligt.
  • Finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz: Ihr müsst euch finanziell am Hauptwohnsitz beteiligen. Das bedeutet, dass ihr mehr als nur einen symbolischen Betrag zu den Haushaltskosten beitragen müsst. Als Richtwert gilt hier, dass ihr mindestens 10 % der laufenden Kosten übernehmen solltet. Dazu zählen beispielsweise Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Lebensmittel.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnt ihr bestimmte Kosten im Zusammenhang mit eurer Zweitwohnung von der Steuer absetzen. Aber welche Kosten sind das genau? Das schauen wir uns im nächsten Abschnitt an.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Okay, die Voraussetzungen haben wir geklärt. Jetzt wird es spannend: Welche Kosten könnt ihr eigentlich von der Steuer absetzen, wenn ihr eine doppelte Haushaltsführung habt? Die gute Nachricht ist, dass es eine ganze Reihe von Kosten gibt, die ihr geltend machen könnt. Die schlechte Nachricht: Es gibt natürlich auch hier ein paar Regeln und Grenzen. Aber keine Panik, wir bringen Licht ins Dunkel!

Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Kosten, die ihr absetzen könnt:

  • Miete: Ihr könnt die Miete für eure Zweitwohnung absetzen. Aber Achtung: Es gibt hier eine Obergrenze. Ab dem 1. Januar 2023 liegt diese bei 1.000 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass ihr maximal 12.000 Euro pro Jahr an Mietkosten absetzen könnt. Wenn eure Miete höher ist, könnt ihr nur die ersten 1.000 Euro geltend machen.
  • Nebenkosten: Auch die Nebenkosten für eure Zweitwohnung könnt ihr absetzen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Heizung, Wasser, Strom und Müllabfuhr. Achtet darauf, dass ihr die Nebenkosten auch tatsächlich bezahlt habt und entsprechende Belege vorliegen.
  • Einrichtungsgegenstände: Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände wie Bett, Schrank, Tisch und Stühle könnt ihr ebenfalls absetzen. Hier gibt es eine Besonderheit: Wenn ein Gegenstand mehr als 800 Euro (netto) kostet, müsst ihr ihn über die Nutzungsdauer abschreiben. Das bedeutet, dass ihr den Betrag nicht im Jahr der Anschaffung komplett absetzen könnt, sondern über mehrere Jahre verteilt.
  • Fahrtkosten: Für Fahrten zwischen eurem Hauptwohnsitz und eurer Zweitwohnung könnt ihr Fahrtkosten absetzen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ihr setzt die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel an (z.B. Zugtickets) oder ihr nutzt die Entfernungspauschale. Diese beträgt 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer für die Hin- und Rückfahrt. Ab dem 1. Januar 2022 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro pro Kilometer. Es ist wichtig zu wissen, dass ihr nur eine Heimfahrt pro Woche absetzen könnt.
  • Verpflegungskosten: In den ersten drei Monaten eurer doppelten Haushaltsführung könnt ihr Verpflegungskostenpauschalen absetzen. Diese betragen für die ersten drei Monate 28 Euro pro Tag für den An- und Abreisetag und 14 Euro pro Tag für alle anderen Tage. Nach Ablauf der drei Monate könnt ihr keine Verpflegungskosten mehr geltend machen.
  • Umzugskosten: Wenn ihr aufgrund eurer doppelten Haushaltsführung umziehen musst, könnt ihr auch die Umzugskosten absetzen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für das Umzugsunternehmen, Transportkosten und Reisekosten. Auch hier gibt es Pauschalen, die ihr ansetzen könnt, aber ihr könnt auch die tatsächlichen Kosten nachweisen.

Wie ihr seht, gibt es eine ganze Menge Kosten, die ihr absetzen könnt. Aber wie lange geht das eigentlich? Das ist die Frage, die uns ja heute besonders interessiert. Also, lasst uns zum Kern der Sache kommen!

Wie lange kann man die doppelte Haushaltsführung absetzen?

So, jetzt sind wir bei der Kernfrage angelangt: Wie lange könnt ihr die doppelte Haushaltsführung eigentlich von der Steuer absetzen? Das ist ein Punkt, der oft zu Verwirrung führt, denn es gibt keine pauschale Antwort. Die Dauer, für die ihr die Kosten geltend machen könnt, hängt von eurer individuellen Situation ab.

Grundsätzlich gilt: Ihr könnt die doppelte Haushaltsführung so lange absetzen, wie sie beruflich notwendig ist. Das bedeutet, dass ihr die Kosten so lange geltend machen könnt, wie euer Arbeitsplatz von eurem Hauptwohnsitz so weit entfernt ist, dass eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist und ihr weiterhin euren Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz habt.

Aber was bedeutet das konkret? Hier sind ein paar Szenarien, die euch helfen können, das besser zu verstehen:

  • Befristeter Arbeitsvertrag: Wenn ihr einen befristeten Arbeitsvertrag habt, könnt ihr die doppelte Haushaltsführung in der Regel für die Dauer des Arbeitsverhältnisses absetzen. Sobald euer Vertrag ausläuft und ihr nicht mehr am Arbeitsort benötigt werdet, entfällt auch die berufliche Notwendigkeit der Zweitwohnung.
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag: Wenn ihr einen unbefristeten Arbeitsvertrag habt, könnt ihr die doppelte Haushaltsführung grundsätzlich so lange absetzen, wie ihr am Arbeitsort arbeitet und euer Lebensmittelpunkt weiterhin am Hauptwohnsitz liegt. Es gibt aber auch hier Ausnahmen. Wenn sich eure Situation ändert, zum Beispiel weil ihr näher an euren Arbeitsort zieht oder euer Lebensmittelpunkt sich verlagert, kann die berufliche Notwendigkeit entfallen.
  • Versetzung: Wenn ihr von eurem Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt werdet, könnt ihr die doppelte Haushaltsführung so lange absetzen, wie ihr an dem neuen Standort arbeitet und euer Lebensmittelpunkt weiterhin am alten Wohnort liegt.
  • Jobwechsel: Wenn ihr den Job wechselt, kann sich die Situation ändern. Wenn euer neuer Arbeitsplatz näher an eurem Hauptwohnsitz liegt oder ihr sogar in der gleichen Stadt arbeitet, entfällt die berufliche Notwendigkeit der Zweitwohnung in der Regel.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Finanzamt eure Situation genau prüfen kann. Ihr müsst also nachweisen können, dass die doppelte Haushaltsführung beruflich notwendig ist und dass euer Lebensmittelpunkt weiterhin am Hauptwohnsitz liegt. Das könnt ihr beispielsweise durch folgende Dokumente belegen:

  • Mietverträge für beide Wohnungen
  • Meldebescheinigungen
  • Gehaltsabrechnungen
  • Nachweise über Fahrten zwischen den Wohnorten (z.B. Tankquittungen, Bahntickets)
  • Rechnungen für Haushaltsgegenstände am Hauptwohnsitz
  • Mitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen am Hauptwohnsitz

Es ist immer ratsam, sich bei Fragen an einen Steuerberater zu wenden. Er kann eure individuelle Situation beurteilen und euch sagen, wie lange ihr die doppelte Haushaltsführung absetzen könnt.

Wann endet die doppelte Haushaltsführung?

Okay, wir wissen jetzt, wie lange man die doppelte Haushaltsführung absetzen kann. Aber wann genau endet sie eigentlich? Auch hier gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn das hängt von eurer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich endet die doppelte Haushaltsführung, wenn die berufliche Notwendigkeit für die Zweitwohnung entfällt.

Das kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein:

  • Umzug: Wenn ihr euren Hauptwohnsitz näher an euren Arbeitsort verlegt oder sogar in die gleiche Stadt zieht, entfällt die Notwendigkeit der Zweitwohnung. In diesem Fall endet die doppelte Haushaltsführung mit dem Umzug.
  • Verlagerung des Lebensmittelpunkts: Wenn sich euer Lebensmittelpunkt von eurem Hauptwohnsitz an euren Arbeitsort verlagert, endet die doppelte Haushaltsführung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eure Familie nachzieht oder ihr eure sozialen Kontakte und Freizeitaktivitäten hauptsächlich am Arbeitsort pflegt.
  • Jobwechsel: Wenn ihr den Job wechselt und euer neuer Arbeitsplatz näher an eurem Hauptwohnsitz liegt oder ihr sogar in der gleichen Stadt arbeitet, entfällt die berufliche Notwendigkeit der Zweitwohnung in der Regel. Die doppelte Haushaltsführung endet dann mit dem Antritt des neuen Jobs.
  • Ende des Arbeitsverhältnisses: Wenn euer Arbeitsverhältnis endet, zum Beispiel durch Kündigung oder Ablauf eines befristeten Vertrags, entfällt die berufliche Notwendigkeit der Zweitwohnung. Die doppelte Haushaltsführung endet dann mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Es ist wichtig, dass ihr dem Finanzamt unverzüglich mitteilt, wenn sich eure Situation ändert und die doppelte Haushaltsführung endet. Andernfalls kann es zu Problemen und Rückforderungen kommen.

Tipps und Tricks zur doppelten Haushaltsführung

Zum Schluss habe ich noch ein paar Tipps und Tricks für euch, die euch im Umgang mit der doppelten Haushaltsführung helfen können:

  • Belege sammeln: Sammelt alle Belege, die im Zusammenhang mit eurer doppelten Haushaltsführung stehen. Dazu gehören Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen für Einrichtungsgegenstände, Fahrkarten, Tankquittungen und vieles mehr. Je besser ihr eure Ausgaben dokumentiert, desto einfacher ist es, sie später in der Steuererklärung geltend zu machen.
  • Fahrtkosten optimieren: Überlegt euch, wie ihr eure Fahrtkosten optimieren könnt. Wenn möglich, nutzt öffentliche Verkehrsmittel oder bildet Fahrgemeinschaften. So könnt ihr Kosten sparen und die Umwelt schonen.
  • Verpflegungspauschalen nutzen: Nutzt die Verpflegungspauschalen in den ersten drei Monaten eurer doppelten Haushaltsführung. So könnt ihr einen Teil eurer Verpflegungskosten steuerlich geltend machen.
  • Steuerberater konsultieren: Wenn ihr euch unsicher seid oder Fragen habt, solltet ihr euch an einen Steuerberater wenden. Er kann euch individuell beraten und euch helfen, eure Steuererklärung optimal zu gestalten.

Fazit

So, Leute, das war's zum Thema doppelte Haushaltsführung und wie lange ihr sie absetzen könnt. Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen, das Thema besser zu verstehen. Denkt daran, dass die Dauer, für die ihr die Kosten geltend machen könnt, von eurer individuellen Situation abhängt. Grundsätzlich gilt: Ihr könnt die doppelte Haushaltsführung so lange absetzen, wie sie beruflich notwendig ist.

Wenn ihr noch Fragen habt, scheut euch nicht, einen Steuerberater zu kontaktieren. Er kann euch individuell beraten und euch helfen, eure Steuererklärung optimal zu gestalten.

Bleibt dran für weitere spannende Artikel rund um das Thema Steuern und Finanzen! Bis zum nächsten Mal!